Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Nur Fahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetriebe dürfen gefahren werden.
Eine Austragung oder Löschung der Schlüsselzahl 78 ist durch eine Prüfung auf Klasse B oder ein Schaltkompetenznachweis (B197) in unserer Fahrschule möglich.
Die Ausbildung erfolgt auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe.
Während der Ausbildung sind mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten und eine Testfahrt (Nachweis über die Schaltkompetenz) durchzuführen
Die Prüfung darf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe stattfinden
Starte mit dem Autoführerschein schon mit 16,5 Jahren und fahre bis du 18 bist mit einer Bergleitperson.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, maximal nur einen Punkt in Flensburg haben, die 0,5 Promillegrenze nicht überschreiten und muss als Begleitperson eingetragen sein.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt
Du bist in der Probezeit negativ aufgefallen und hast ein Aufbauseminar auferlegt bekommen
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.
Dies ist kein Seminar bei Alkohol oder Drogenauffälligkeiten
Das Seminar muss mindestens 2 Wochen und darf höchstens 4 Wochen dauern. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 liegen. Einzelseminare dürfen nur mit Zustimmung des Straßenverkehrsamtes durchgeführt werden.
Fahreignungsseminar: Der verkehrspädagogische Teil
Das Fahreignungsseminar zielt unter anderem darauf ab, Sie zu einem regelkonformen Fahrverhalten zu erziehen. Deswegen werden Ihnen in der verkehrspadägogischen Teilmaßnahme Kenntnisse zum Risikoverhalten vermittelt, sodass Sie Gefahren im Straßenverkehr besser einschätzen können. Außerdem sollen Sie dazu angeregt werden, Ihr eigenes Fahrverhalten zu reflektieren.
Die Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten welche mindestens 2 Wochen auseinander liegen
Der Punkteabbau durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte angesammelt haben (und der 6 nicht auf dem weg ist)
Sie können nur einen Punkt alle 5 Jahre Rabattieren
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (4x90 Minuten Theorie + 5x90 Minuten Praxis). Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1 (bis 125ccm, 11kW und 0,1kW/kg
Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre Klasse B Mindestalter: 25 Jahre
Nur in Deutschland gültig / Kein Aufstieg möglich
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter 16
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eine Aufstiegsprüfung kann nach 2 Jahren Vorbesitz A1 erfolgen
Mindestalter 18
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter 24 bei Direkteinstieg
Eine Aufstiegsprüfung kann nach 2 Jahren Vorbesitz A2 erfolgen
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