Hier findet Ihr Informationen zu häufig gestellten Fragen
(Preisliche Angaben sind zwar recherchiert, aber nicht bindend)
Klasse B Beispiel:
Die Anzahl der Fahrstunden variiert sehr stark und kann nicht genau beziffert werden. Je nach Lernfortschritt, Verkehrsverständnis und Vorerfahrung (Verkehrsübungsplatz )bewegen wir uns des Öfteren in einem Bereich von 20 - 40 Fahrstunden.
Grundsätzlich vorgeschrieben sind die 12 sogenannten Sonderfahrten (5 Überland/4 Autobahn/3 Nacht)
Des weiteren gehören noch die Übungsstunden dazu, in denen man unter anderem lernt das Fahrzeug zu bedienen, diverse Verkehrssituationen übt und sich zum Ende der Ausbildung direkt auf die Prüfung vorbereitet (Prüfungssimulation)
Näheres finden Sie auch in der Fahrschülerausbildungsordnung
Erste Hilfe Kurs ca. 50€ (ggf. mit Passbild und Sehtest)
Fahrerlaubnisantrag bei der Stadt:
Prüfungsgebühren TüV
Die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197 ist im Grunde ein ganz normaler Führerschein. Die Ausbildung findet in einem Automatik und Schaltfahrzeug statt, die Prüfung kann mit dem Automatikfahrzeug erfolgen.
In der Ausbildung muss der Schüler mindestens 10*45 Min auf dem Schaltfahrzeug absolvieren und in einer anschließenden Testfahrt dem Fahrlehrer zeigen, dass er das Fahrzeug bedienen kann und somit die sogenannte Schaltkompetenz erwirbt. (Dies wird in den regulären Ablauf integriert.
"Einschränkung": Man muss aufpassen, sofern man noch weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchte (z.B. BE) auf und mit welchen Fahrzeug die Prüfung absolviert wird. (Die Schlüsselzahl 197 gilt nur für die Klasse B)
Die Theorieprüfung kann man unter anderem an folgenden Standorten ablegen:
TüV Rheinland
Als kleine Übersicht woraus sich der Fahrstundenpreis berechnet :
Mit A80 bezeichnet man Die Fahrerlaubnis Klasse A mit der Schlüsselzahl 80.
Im Alter zwischen 21 und 23 hat man die Möglichkeit den Motorradführerschein der Klasse A zu erwerben ohne vorher die Klasse A2 besessen zu haben.
Die Ausbildung und Prüfung finden auf einem Klasse A Motorrad statt.
Bis zum 24. Lebensjahr darf man allerdings nur Fahrzeuge der Klasse A2 (35KW/48PS) fahren.
Ab dem 24. Lebensjahr darf man ohne weiter Prüfung direkt die Fahrzeuge der Klasse A bewegen.
Erfahrungsgemäß sollte man mit mindestens 3 Monaten rechnen. Die liegt unter anderem daran, dass nach der Anmeldung in der Fahrschule u.a. der Erste Hilfe Kurs besucht werden muss. Danach erfolgt die Anmeldung bei der Stadt, welche eine Bearbeitungszeit von ca. 4-6 Wochen betragen kann. Erst wenn die Unterlagen bearbeitet worden sind kann man die Theorieprüfung ablegen. Sofern die Theorieprüfung bestanden wurde, benötigen wir ca. 3 Wochen Vorlauf für die praktische Prüfung.
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